Wer kann die Pflegehilfsmittelpauschale beantragen?
Pflegebedürftige Versicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro* monatlich. Damit Sie oder Ihre Angehörigen die Pflegehilfsmittelpauschale bei der Pflegekasse beantragen können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (1-5).
Sie leben in einem häuslichen Umfeld (dazu gehören auch eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen).
Sie werden von einem Angehörigen, Freund oder ambulanten Pflegedienst betreut.
Keinen Anspruch haben Personen, die in einem Pflegeheim leben oder sich im Krankenhaus aufhalten.
Was deckt die Pauschale ab?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind in der Produktgruppe 54 (Hilfsmittelverzeichnis) zu finden. Dazu zählen:
-
saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
-
Einwegschürzen
-
Einmalhandschuhe; Ausnahme: Einmalwaschhandschuhe
-
Desinfektionsmittel für die Hände
-
Desinfektionsmittel für Flächen; Ausnahme: Produkte zur Wunddesinfektion
-
Mundschutz
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Fingerlinge
Wer kann die Pflegehilfsmittelpauschale beantragen?
Pflegebedürftige Versicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro* monatlich. Damit Sie oder Ihre Angehörigen die Pflegehilfsmittelpauschale bei der Pflegekasse beantragen können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (1-5).
Sie leben in einem häuslichen Umfeld (dazu gehören auch eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen).
Sie werden von einem Angehörigen, Freund oder ambulanten Pflegedienst betreut.
Keinen Anspruch haben Personen, die in einem Pflegeheim leben oder sich im Krankenhaus aufhalten.
Was deckt die Pauschale ab?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind in der Produktgruppe 54 (Hilfsmittelverzeichnis) zu finden. Dazu zählen:
-
saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
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Einwegschürzen
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Einmalhandschuhe; Ausnahme: Einmalwaschhandschuhe
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Desinfektionsmittel für die Hände
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Desinfektionsmittel für Flächen; Ausnahme: Produkte zur Wunddesinfektion
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Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Verena Riedmüller Apothekerin
- Inhaberin der Sonnen Apotheke Allensbach
- Telefon +49 7533 5040
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